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Aktuelle Entwicklungen Corona-Pandemie: MDK Sachsen-Anhalt passt Arbeitsweise an

Das Coronavirus breitet sich auch in Sachsen-Anhalt stärker aus.

Um den Gesundheitsschutz zu gewährleisten und Infektionen zu vermeiden, unterstützt der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) Sachsen-Anhalt e. V. die bundes- und landespolitischen Maßnahmen mit einer angepassten Arbeitsweise.

„Die Medizinischen Dienste und der GKV-Spitzenverband haben sich im Hinblick auf das aktuelle Corona-Infektionsgeschehen mit dem Bundesministerium für Gesundheit und dem Verband der Privaten Krankenversicherung auf ein geeignetes Vorgehen verständigt“, sagt Jens Hennicke, Geschäftsführer des MDK Sachsen-Anhalt. „Damit kommen wir unserer Verantwortung gegenüber den Menschen nach, zu denen wir im Rahmen unserer vielfältigen Aufgaben in direkten Kontakt treten.“ Der Schutz der besonders gefährdeten Personengruppen und die von der Bundesregierung und den Regierungen der Länder beschlossenen Kontaktbeschränkungen zum Eindämmen der ansteigenden Corona-Infektionszahlen bildeten den Fokus der abgestimmten Maßnahmen.

Mit dem folgenden Vorgehen schützen wir die Gesundheit der Menschen in Sachsen-Anhalt:

Pflege-Einzelfallbegutachtungen:

Während der Kontaktbeschränkung finden keine persönlichen Besuche zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit statt. Die Einstufung in Pflegegrade erfolgt auf Basis bereits vorliegender Informationen und eines ergänzenden Telefoninterviews mit den Pflegebedürftigen bzw. ihren Betreuungs- und / oder Pflegepersonen. Auf diese Weise stellen wir den zeitnahen Leistungsbezug und die damit verbundene Versorgung sicher.

Qualitätsprüfungen in Pflegeeinrichtungen:

In den ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen werden vorerst keine Regelprüfungen zur Qualität durchgeführt. Wenn Beschwerden jedoch Anlassprüfungen erforderlich machen, werden diese mit strengen Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen umgesetzt.

Körperliche Untersuchungen

Im Sinne der Kontaktbegrenzung finden bei den Begutachtungen im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in der Regel keine körperlichen Untersuchungen statt. Sie werden unter Maßgabe strenger Hygienevorschriften aktuell nur dann durchgeführt, wenn dies medizinisch zwingend notwendig ist.

Krankenhausfallprüfungen

Krankenhausbegehungen werden sowohl aufgrund der Vorgaben für Kontaktbeschränkungen als auch im Hinblick auf den Infektionsschutz und die personelle Entlastung der Krankenhäuser vorübergehend nicht vorgenommen.

 

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Christine Probst

Pressesprecherin

Medizinischer Dienst Sachsen-Anhalt
Breiter Weg 19 c
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Telefon: 0391 5661-3352

E-Mail: christine.probst(at)md-san.de