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Rehabilitation

Gesundheit erhalten – am Leben teilhaben

Vorsorgeleistungen sollen verhindern, dass eine Erkrankung eintritt oder sich verschlimmert. Rehabilitationsleistungen sollen schwerwiegende Krankheitsfolgen mindern. Der Medizinische Dienst nimmt sozialmedizinisch Stellung zu den Erfolgsaussichten verordneter rehabilitativer Maßnahmen.

Text Rehabilitation

Rehabilitation und Vorsorge sind verschiedene aufeinander abgestimmte therapeutische Maßnahmen, die umgangssprachlich auch "Kur" genannt werden. Solche Maßnahmen können zum Beispiel sein: Entspannungs- und Aktivierungsübungen, Massagen und Heilbäder, Ergotherapie, psychotherapeutische Gespräche und Lerneinheiten, zum Beispiel zu gesunder Ernährung. Ziel dieser Leistungen ist es, gesundheitliche Beeinträchtigungen oder Pflegebedürftigkeit abzuwenden, zu vermindern oder ganz zu beseitigen.

Im Vorfeld und nach Eintritt einer Krankheit haben Versicherte Anspruch auf geeignete Leistungen der Rehabilitation und Vorsorge, aber nicht immer ist die Krankenkasse zuständig. Für Erwerbstätige ist beispielsweise auch der Rentenversicherungsträger zuständig. Für Kinder und Jugendliche kann zudem eine Kinder- und Jugendrehabilitation in Frage kommen, etwa bei Asthma oder Diabetes mellitus.

ZI: Akkordeon Rehabilitation