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MDK Sachsen-Anhalt prüft vorrangige Corona-Schutzimpfung für Härtefälle

MDK Sachsen-Anhalt nimmt individuelle ärztliche Beurteilung von Einzelfällen vor, wenn aufgrund von schwerwiegenden Erkrankungen ein hohes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf bei einer Corona-Infektion besteht.

Magdeburg. Beim Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) Sachsen-Anhalt kann eine individuelle ärztliche Beurteilung von Einzelfällen vorgenommen werden, wenn aufgrund von schwerwiegenden Erkrankungen ein hohes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf bei einer Corona-Infektion besteht. Für die Prüfung von Härtefällen auf eine vorrangige Corona-Schutzimpfung wurde zwischen dem Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalts und dem MDK Sachsen-Anhalt eine Vereinbarung geschlossen. Der Vertrag wurde heute in Magdeburg von Staatssekretärin Beate Bröcker und MDK-Geschäftsführer Jens Hennicke unterzeichnet.

Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne begrüßte die Vereinbarung mit dem MDK über die medizinische Beurteilung von Einzelfällen, die nicht ausdrücklich in der Bundesimpfverordnung berücksichtigt sind: „Damit ist ein zuverlässiger Partner gefunden worden, der die Bitten auf eine höhere Impfpriorisierung kompetent entscheiden wird.“ Sie stellte klar, dass es dabei um seltene Einzelfälle gehe, deren schwere Erkrankungen und Lebensumstände sich nicht in der Liste der priorisierten Personen wiederfinden.  MDK-Geschäftsführer Jens Hennicke sagte: "Dem gesetzlichen Auftrag des MDK Sachsen-Anhalt in Beratung und Begutachtung entsprechend, unterstützen wir mit unserer fachlichen Kompetenz gerne die notwendigen Entscheidungen zum aktuellen Impfgeschehen. Auch wenn nur Einzelfälle betroffen sind, so sind diese Entscheidungen überaus wichtig, da sie Leben retten können."

Auf den Internetseiten des Ministeriums und des MDK wird ab Freitag ein Anschreiben mit der Bitte um vorrangige Impfung bereitgestellt, dem neben personenbezogenen Daten auch eine Kurzbeschreibung der besonderen Lebensumstände hinzugefügt werden kann. Zudem muss eine ärztliche Bescheinigung mit den aufgeführten Erkrankungen beigefügt werden, die in der Regel durch den Hausarzt ausgestellt wird. 

Anhand der Unterlagen erfolgt eine ärztliche Beurteilung. Wird das Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf als sehr hoch oder hoch beziehungsweise erhöht eingeschätzt, wird vom MDK ein ärztliches Zeugnis erstellt. Mit diesem Nachweis kann ein priorisierter Impftermin vereinbart werden.


Hintergrund: Da noch nicht sofort hinreichend Impfstoff für die Gesamtbevölkerung zur Verfügung steht, musste eine Impfpriorisierung, unter anderem nach Alter, Risikogruppen und dem Vorliegen bestimmter Vorerkrankungen, vorgenommen werden. Die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) sind in die bundeseinheitlich geltende Coronavirus-Impfverordnung eingeflossen.

Die Übersicht zeigt, welche Personen bereits für eine Impfpriorisierung mit hoher und erhöhter Priorität berücksichtigt sind:

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